Social-Media-Recht: Was lokale Unternehmen wissen müssen
Impressum, Werbekennzeichnung, Datenschutz, Bildrechte — wer als Unternehmen auf Social Media aktiv ist, muss mehr beachten als guten Content. Dieser Artikel zeigt Ihnen die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für Ihren Auftritt auf Instagram, Facebook und Co. — praxisnah und mit konkreter Checkliste.
Werbung kennzeichnen: Was bei bezahlten Inhalten gilt
Wer auf Social Media für fremde Produkte oder Dienstleistungen wirbt und dafür eine Gegenleistung erhält, muss das kennzeichnen. Das klingt simpel, hat aber weitreichende Konsequenzen — besonders seit der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr eingeführt hat: Wenn Sie über ein fremdes Unternehmen posten, wird vermutet, dass Sie dafür bezahlt wurden. Sie müssen das Gegenteil beweisen.
- Was als Gegenleistung gilt: Nicht nur Geld. Auch kostenlose Produkte, Einladungen, Pressereisen, Rabatte und Provisionen zählen. Selbst ein geschenktes Produkt, das Monate vor dem Post übergeben wurde, löst die Kennzeichnungspflicht aus.
- Richtig kennzeichnen: "Werbung" oder "Anzeige" — auf Deutsch. Englische Begriffe wie "Sponsored" oder "Ad" wurden von Gerichten als nicht ausreichend eingestuft.
- Ausnahme eigene Produkte: Wenn Sie Ihre eigenen Produkte bewerben und das für den Betrachter offensichtlich ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Aber: Im Zweifel lieber kennzeichnen.
- Videos und Podcasts: Für Produktplatzierungen in Videos gelten zusätzliche Regeln nach dem Medienstaatsvertrag. Der Hinweis "Unterstützt durch Produktplatzierung" muss am Anfang und Ende für jeweils drei Sekunden eingeblendet werden.
Gilt auch für lokale Kooperationen
Ein Weimarer Restaurant schenkt einem lokalen Influencer ein Abendessen und erhält dafür eine Instagram-Story? Das ist Werbung und muss gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Micro-Influencer mit wenigen hundert Followern — die Follower-Zahl spielt rechtlich keine Rolle.
Urheberrecht und Bildrechte: Was Sie posten dürfen
Jedes Foto, jedes Video, jeder Text auf Social Media ist urheberrechtlich geschützt — auch wenn kein Copyright-Zeichen dabeisteht. Wer fremde Inhalte ohne Erlaubnis auf seinem Profil teilt, riskiert eine Abmahnung. Und das Recht am eigenen Bild bedeutet: Auch Fotos von Personen dürfen Sie nicht einfach posten.
- Fremde Inhalte: Teilen Sie nie Bilder, Videos oder Texte anderer, ohne eine Lizenz oder ausdrückliche Erlaubnis zu haben. Creative-Commons-Inhalte sind eine kostenlose Alternative — achten Sie auf die jeweiligen Bedingungen (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung).
- Recht am eigenen Bild: Wer Fotos von Personen auf Social Media veröffentlicht, braucht deren Einwilligung. Unter der DSGVO ist diese Einwilligung jederzeit widerrufbar — ein einmal genehmigtes Foto muss auf Wunsch entfernt werden. Ausnahmen gelten nur für öffentliche Veranstaltungen, und auch dort nicht für Werbezwecke.
- Mitarbeiterfotos: Holen Sie für jedes Foto und jeden Anlass eine separate Einwilligung ein. Eine pauschale Klausel im Arbeitsvertrag ist rechtlich problematisch, weil die Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis angezweifelt werden kann.
- Memes und Parodien: Das Urheberrecht kennt Ausnahmen für Parodie und Pastiche. Aber: Die Grenzen sind unscharf und nicht abschließend gerichtlich geklärt. Im Zweifel lieber eigenen Content erstellen.
Reposten ist kein Freifahrtschein
Ein schönes Bild auf Instagram gefunden und repostet? Ohne Lizenz oder ausdrückliche Erlaubnis ist das eine Urheberrechtsverletzung — auch wenn Sie die Quelle nennen. Die Quellenangabe ersetzt keine Nutzungserlaubnis.
Checkliste: Ihr Social-Media-Profil rechtssicher aufstellen
Social-Media-Recht ist kein einmaliges Projekt, sondern eine laufende Aufgabe. Die gute Nachricht: Die wichtigsten Grundlagen können Sie an einem Nachmittag umsetzen. Danach geht es vor allem darum, bei jedem Post kurz zu prüfen, ob die Regeln eingehalten werden.
- Impressum und Datenschutzerklärung auf allen Profilen verlinkt — über eine Zwischenseite, wenn die Plattform nur ein Linkfeld bietet.
- Kennzeichnungspflicht verstanden und umgesetzt: Jede bezahlte Kooperation wird mit "Werbung" oder "Anzeige" markiert — auch bei kleinen Gegenleistungen.
- Bildrechte geklärt: Keine fremden Inhalte ohne Lizenz. Fotoeinwilligung von abgebildeten Personen schriftlich eingeholt.
- Tracking-Pixel nur mit vorherigem Nutzer-Consent (Cookie-Banner mit Opt-in).
- Interne Social-Media-Richtlinien für Mitarbeiter erstellt: Wer postet im Namen des Unternehmens? Welcher Ton ist gewünscht? Was darf geteilt werden?
- Haftungsrisiken minimiert: Keine unterstützenden Kommentare oder Likes unter rechtlich problematischen Beiträgen. Geteilte Inhalte prüfen, bevor sie auf dem eigenen Profil landen.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen — etwa zu einer Abmahnung oder einer geplanten Influencer-Kooperation — wenden Sie sich an einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jedes gewerbliche Social-Media-Profil braucht ein Impressum und eine verlinkte Datenschutzerklärung — unabhängig von der Plattform.
- Bezahlte Kooperationen müssen mit "Werbung" oder "Anzeige" gekennzeichnet werden. Englische Begriffe wie "Ad" oder "Sponsored" reichen nach deutscher Rechtsprechung nicht aus.
- Als Seitenbetreiber tragen Sie Mitverantwortung für die Datenverarbeitung auf Ihrer Seite — auch wenn Sie keinen Zugang zu den Nutzerdaten haben.
- Jedes Foto und Video ist urheberrechtlich geschützt. Fremde Inhalte dürfen Sie nur mit Lizenz oder ausdrücklicher Erlaubnis verwenden.
- Die rechtlichen Grundlagen können Sie an einem Nachmittag umsetzen. Danach gilt: bei jedem Post kurz prüfen, ob Impressum, Kennzeichnung und Bildrechte stimmen.
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